Ob Sie glauben oder nicht: sich heute für eine private Altersvorsorge zu entscheiden, kann die wichtigste wirtschaftliche Entscheidung Ihres Lebens sein ! Zwischen einer optimalen und einer schlechten Lösung können leicht Zehntausende von Euro liegen. Es versteht sich von selbst, dass man eine solche Altersvorsoge-Entscheidung nicht "mal eben" am Bankschalter trifft, oder weil der Versicherungsv... [ mehr ]
Im ersten Schritt erfassen wir all Ihre bestehenden Anwartschaften (Vorsorgeverträge) für Ihre Altersversorgung. Ob Sie nun in die Gesetzliche Rentenversicherung, in ein Versorgungswerk, die Künstlersozialkasse, in eine betriebliche oder in private Verträge einzahlen, alles wird berücksichtigt. Im der Enauswertung werden wir Ihnen Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, a... [ mehr ]
Da wir alle Ihre Rentenanwartschaften berücksichtigen, ob Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerk oder auch alle bereits bestehenden privaten oder betrieblichen Sparprozesse, können wir Ihren heutigen Rentenwert ermitteln.. In einem ersten Schritt können wir Ihnen so Ihre aktuelle Rentenhöhe nennen, und zwar in heutiger Kaufkraft, aber auch in der Kaufkraft zu Rentenbeginn. Für Ihre Ruhe... [ mehr ]
Ja. Allerdings mussten wir feststellen, dass bei vielen Angeboten zwar die Steuervorteile, nicht aber die Steuernachteile - nämlich die Besteuerung der zukünftigen Rente- ausgewiesen wurden. Wir berücksichtigen alle steuerlichen Auswirkungen über die gesamte Laufzeit Ihrer Altersversorgung. Selbstverständlich berücksichtigen wir auch alle weiteren Parameter, wie z.B. die Be- oder Entlastung vo... [ mehr ]
Nein, denn das entscheiden Sie! Die MJP-Ruhestandsplanung ist eine komplett produkt- und anbieterneutrale Analyse. Sie bekommen sämtliche Informationen an die Hand, um selbst eine strategische Entscheidung für den eigenen , richtigen Weg Ihrer Altersvorsorge zu treffen. Geklärt werden im Laufe des Prozesses lediglich die gewünschten Anlagestrategien, keine Produkte von Gesellschaften. Ihre indi... [ mehr ]
Eine Ruhestandsplanung besteht aus mindestens zwei persönlichen Terminen. Im ersten Beratungstermin sprechen wir über Ihre individuelle Situation, Ihre eigenen Vorgaben und verschaffen Ihnen einen Überblick über die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen im Bereich der Altersversorgung. Danach werden von uns die erforderlichen Informationen zusammen getragen, ggf. sind weitere Recherchen ... [ mehr ]
Nachdem die MJP-Ruhestandsplanung erstellt wurde, können Sie uns in einem zweiten Schritt mit der Auswahl und der Vermittlung des passenden und für Sie geeigneten Produktes beauftragen. Da wir unabhängig von Banken und Versicherungen sind, vertreten wir ausschließlich Ihre Interessen und können Ihnen aus nahezu dem gesamten Markt-Angebot die passenden Lösungen herausfiltern und vermitteln. In d... [ mehr ]
Jetzt mit doppelter Auszahlung und neuen, günstigen Beiträgen!
Die Sterbegeldversicherung ist die finanzielle Absicherung für den Todesfall. Die Monuta Sterbegeldversicherung und Trauerfall-Vorsorge versichert eine von Ihnen festgelegte Summe, mit der später die im Trauerfall anfallenden Kosten beglichen werden können.
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Kostenlose Formulare zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erhalten Sie von unserem Partner Monuta und was damit geregelt wird können Sie hier nachlesen.
Das erstellen solcher Formulare kann mehrere hundert Euro kosten, wie Sie im Filmbeitrag von ARD Ratgeber Recht erfahren werden, sparen Sie sich dieses Geld und lassen Sie sich von uns Beraten.
Das Sterbegeld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Bestattungsvorsorge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wünschen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Sterbegeldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.
Zuschüsse vom Staat sichern
Der Staat hat ein hohes Interesse daran, dass seine Bürger beim Thema Altersvorsorge selbst aktiv werden. Denn nur allein von der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zunehmend schwerer, seinen Lebensstandard aufrecht zu halten. Um Anreize zu schaffen, das eigene Renteneinkommen zusätzlich aufzubessern, fördert der Staat verschiedene Lösungen und Produkte zur Altersvorsorge. Hier ist die Riester-Rente mit ihren Zulagen, zum Beispiel für jedes Kind, ein bekanntes Beispiel.
Die staatlich geförderte Altersvorsorge wurde weiter optimiert, um mit mehr Flexibilität und Transparenz den Aufbau des eigenen Vermögens attraktiver zu gestalten. Dadurch ergeben sich für jeden Sparer – je nach persönlicher Situation und Vorsorgezielen – ganz unterschiedliche Möglichkeiten sich Geld vom Staat zu sichern.
Die wichtigsten Fördermaßnahmen bei der privaten Altersvorsorge
Da die notwendigen Voraussetzungen für eine Förderung der Altersvorsorge sehr unterschiedlich sind, ist eine umfassende Beratung dringend zu empfehlen. Darin können Sparziele formuliert und das dafür passende Konzept – unter Berücksichtigung aller Förderoptionen – erarbeitet werden.
Dabei gilt folgende Regel: Wenn Sie mind. 4% des Vorjahreseinkommens, bzw. der Besoldung (bei Landwirten das Einkommen des vorletzten Jahres) in Ihre Riester-Rente einzahlen, sind die notwendigen Voraussetzungen erfüllt. Pro Person, die direkt zulagenberechtigt ist, ist der maximale geförderte Betrag auf € 2.100.- pro Jahr begrenzt. Allerdings müssen Sie diesen Betrag nicht komplett selbst aufbringen. Die Zulage(n), die von der zentralen Zulagenstelle direkt in Ihren Vertrag überwiesen wird (werden), wird abgezogen. Die Differenz ist Ihr so genannter Eigenbeitrag. Da dies kompliziert klingt, hier ein paar Beispiele:
Single, € 50.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 50.000.- € 2.000.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.846.- im Jahr bzw. € 153,83 im Monat
Ehepaar, beide anspruchsberechtigt, Einkommen jeweils € 40.000.-, 2 Kinder vor 2008 geboren (für Kinder ab 2008 beträgt die Kinderzulage € 300.- im Jahr). Den Kindergeldanspruch hat die Ehefrau:
Berechnung Ehemann:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.446.- im Jahr bzw. € 120,50 im Monat
Berechnung Ehefrau:
4% von € 40.000.- € 1.600.-
./. Grundzulage: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.-
./. Kinderzulage 2: € 185.-
Eigenbeitrag: € 1.076.- im Jahr bzw. € 89,67 im Monat
Single, € 60.000.- Vorjahresbrutto, keine Kinder
4% von € 60.000.- € 2.400.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage: € 154.-
Eigenbeitrag: € 1.946.- im Jahr bzw. € 162,17 im Monat
Ehepaar, Ehefrau anspruchsberechtigt, Ehemann „Hausmann“ und Selbstständig, Vorjahreseinkommen Ehefrau: € 55.000.-, 2 Kinder (davon eines nach 2008 geboren):
4% von € 55.000.- € 2.200.- (> € 2.100.-)
Kappung: € 2.100.-
./. Grundzulage
Ehefrau: € 154.-
./. Grundzulage
Ehemann: € 154.-
./. Kinderzulage 1: € 185.- (vor 2008 geboren)
./. Kinderzulage 2: € 300.- (nach 2008 geboren)
Eigenbeitrag: € 1.307.- im Jahr bzw. € 108,92
Der Ehemann hat in diesem Beispiel in der Regel einen reinen „Zulagenvertrag“. Je nach Anbieter beträgt hierfür der Monatsbeitrag zwischen € 0.- bis € 10.-, bis € 60.- im Jahr.
Um Ihren notwendigen Eigenbeitrag zu berechnen, damit Sie die volle Förderung erhalten, benötigen wir deshalb von Ihnen folgende Daten, am besten einmal im Jahr neu:
Vorjahreseinkommen
Familienstand
Berufliche Tätigkeit
Anzahl der Kinder, für die Sie Kindergeldanspruch haben
Hier im Überblick noch die Höhe der aktuellen Zulagen pro Jahr:
Erwachsene: € 154.-
Kinder (* vor 2008): € 185.-
Kinder (* ab 2008): € 300.-